Velo / zu Fuss
Wenn Sie zu Fuss oder auf Rädern unterwegs sind, spricht man vom Langsamverkehr. Für kurze Strecken nehmen die meisten Leute das Fahrrad oder gehen zu Fuss.
Nehmen Sie das Velo für den täglichen Weg zur Arbeit oder machen Sie mit der Familien einen Ausflug.
Als Velofahrerin oder Velofahrer nehmen Sie am Strassenverkehr teil und müssen sich an die Verkehrsregeln halten.
Für Velo und E-Bike gelten grundsätzlich die allgemeinen Verkehrsregeln.
Für E-Bikes gilt eine Altersbeschränkung und für die schnelleren braucht es sogar einen Führerschein.
Mit Ihrem Velo fahren Sie im Strassenverkehr, darum müssen Sie sich an die Verkehrsregeln halten (z.B. Tempolimit, Strassenschilder, Vortrittsregeln).
Altersregeln
Generell gibt es für Kinder keine Altersbeschränkung.
Ausnahme: auf Hauptstrassen dürfen Kinder erst ab 7 Jahren und nur mit einem Erwachsenen fahren.
Beim E-Bike beträgt das Mindestalter in der Schweiz 14 Jahre (zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerschein der Kategorie M erforderlich).
Helm tragen
Es gibt keine Helmpflicht für Velofahrer. Das Tragen eines Helms ist aber sinnvoll, da er vor schweren Kopfverletzungen schützt.
Erst bei einem E-Bike, das 45 km/h und schneller fährt, muss man einen Helm tragen.
Licht
Bei jedem E-Bike muss das Licht auch am Tag eingeschaltet sein.
Für Elektro-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder.
Sehr viele Leute gehen zu Fuss, weil das Strassennetz für den Fussverkehr sicher ausgebaut ist. Bei den meisten Strassen gibt es ein Trottoir . Am Fussgängerstreifen hat man immer Vortritt, ausser wenn eine Ampel den Verkehr regelt.
In der Schweiz gibt es überall Spazier- und Wanderwege. Diese sind mit gelben Wegweisern markiert.