Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gewährt Ihnen Zugang zu einer guten medizinischen Behandlung bei Krankheit oder Unfall. Alle Personen in der Schweiz müssen eine Krankenversicherung haben.
- Melden Sie sich und Ihre Familie so schnell wie möglich (spätestens 3 Monate nach Ihrer Einreise in die Schweiz) bei einer Krankenkasse an.
- Wenn Sie die Versicherungspolice erhalten haben, müssen Sie der Gemeindeverwaltung eine Kopie davon zustellen.
- Die Grundversicherung ist für Erwachsene und Kinder obligatorisch. Sie deckt die Kosten für Arztbesuche, für Spitalbehandlungen und für ärztlich verschriebene Medikamente.
Wahl der Krankenkasse und des Kostenmodells
Liste der Krankenkassen
Prämienrechner 2023
Tipps fürs Geld sparen bei der Krankenversicherung
Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge
Detaillierte Informationen zur Krankenversicherung
Die medizinischen Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich - unabhängig von Modell, Franchise und Wohnort. Das ist per Gesetz festgelegt.
Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass die von den Medizinern erbrachten Leistungen „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ sein müssen.
Die obligatorische Krankenversicherung (=Grundversicherung) übernimmt die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen sowie für notwendige Medikamente. Dies gilt bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Auch in Notfällen, für Transporte und Rettungsaktionen sowie im Spital und in teilstationären Einrichtungen haben Sie Anspruch auf medizinische Leistungen.
Therapeutische Massnahmen wie Ergo- und Physiotherapie sowie präventive Massnahmen und Diabetesberatungen sind ebenfalls abgedeckt. Weitere Leistungen werden ausserdem bei Rehabilitationen, Pflege, logopädischen Therapien oder Behandlungen bei einem Chiropraktiker ausgezahlt.
Die Kosten für ärztlich und psychologisch angeordnete Psychotherapien werden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen.
Hinweis: Auch eine regelmässige gynäkologische Kontrolle wird von der Grundversicherung bezahlt.
Jeden Monat müssen Sie Geld für die Krankenversicherung bezahlen - eine Versicherungsprämie .
Wieviel Sie bezahlen müssen, hängt davon ab:
- wo Sie wohnen
- wieviel Sie für mögliche Gesundheitskosten selbst bezahlen wollen
- welche zusätzlichen Leistungen Sie versichern möchten.
Sie können Zusatzleistungen dazunehmen wie z.B. Zahnbehandlungen. Diese sind nicht in der Grundversicherung gedeckt und müssen ansonsten separat bezahlt werden.
Die Versicherungsprämie wird günstiger, wenn Sie z.B. das sogenannte Hausarztmodell wählen. Mit diesem Modell muss man immer zuerst in die Hausarztpraxis gehen. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt überweist Sie dann für weitere Behandlungen an eine spezialisierte Praxis.
Prämienrechner und Spartipps vom Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Die Kosten für die Versicherungsprämie sind teuer. Die Höhe der Prämie variiert zwar nach Altersgruppe, Wohnkanton und Krankenkasse , nicht aber nach Einkommensverhältnissen.
Personen und Familien, die wenig verdienen, erhalten deshalb eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) . Diese gilt nur für die Grundversicherung, nicht aber für Zusatzversicherungen.
Sie haben im Kanton St.Gallen immer ab 1. Januar bis und mit 31. März Zeit, sich für die IPV anzumelden. Bitte beachten Sie, dass für jedes Jahr eine neue Anmeldung nötig ist.
Die Anmeldung schicken der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA SG) . Dies ist online möglich oder über die AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie aus dem Ausland neu in den Kanton St.Gallen ziehen, dann können Sie die IPV Anmeldung jederzeit einreichen.
Am besten schicken Sie die Anmeldung so schnell als möglich:
Prämienverbilligung (IPV) einfach erklärt
Die Franchise ist der Betrag, den Sie selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse einen Anteil der Kosten übernimmt. Bei einem Arztbesuch, beim Kauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten oder bei einem Spitalaufenthalt entstehen Kosten. Sie als Patientin oder Patient müssen diese Leistungen selbst bezahlen bis der Betrag Ihrer Franchise erreicht ist.
In jedem Kalenderjahr müssen Sie also diese Franchise bis zu der von Ihnen gewählten Höhe selbst bezahlen.
Höhe des Betrags auswählen:
Erwachsene | Kinder | |
---|---|---|
Mindestbetrag | CHF 300 | CHF 0 |
Maximalbetrag | CHF 2'500 | CHF 600 |
↑ Hohe Franchise
Wenn Sie selten krank sind, dann können Sie eine hohe Franchise wählen. Dadurch wird die monatliche Versicherungsprämie billiger.
↓ Niedrige Franchise
Wenn Sie im kommenden Jahr viele Arztbesuche, eine Operation oder medizinische Behandlungen erwarten, dann ist es besser, wenn Sie eine niedrige Franchise wählen. Die monatliche Versicherungsprämie ist dann zwar teurer, aber Sie bezahlen weniger an die Behandlungskosten.
Wenn Ihre jährlichen Arzt- und Behandlungskosten die gewählte Franchise übersteigen, so bezahlt die Krankenversicherung die weiteren Kosten.
Einen Selbstbehalt von 10% der Kosten bezahlen Sie aber weiterhin – bis zu einer Obergrenze von 700 Franken (Kinder: 350 Franken) pro Jahr.
In der Schweiz müssen alle Leute eine Unfallversicherung haben. Diese Versicherung zahlt für die Behandlungskosten und den Erwerbsausfall, wenn Sie verunfallt sind.
> Haben Sie einen Job und arbeiten dort 8 Stunden oder mehr in der Woche?
Dann versichert Sie Ihr Arbeitgeber gegen Unfälle. Sie müssen keine Unfallversicherung abschliessen.
> Sind Sie selbständig erwerbend oder arbeiten in einem Job weniger als 8 Stunden in der Woche?
In diesem Fall müssen Sie selbst eine Unfallversicherung abschliessen. Das ist zum Beispiel bei Ihrer Krankenkasse als Zusatz möglich.
Hinweis: Auch für die Kinder muss man eine Unfallversicherung abschliessen. Dies können Sie in der Grundversicherung integrieren.
In der Schweiz gibt es keine Familienversicherungen wie in anderen Ländern. Hier wird pro Person eine Versicherungsprämie berechnet.
Man spricht zwar von einer Familienversicherung, meint damit aber Versicherungspakete für Familien. Diese bestehen aus Grund- und Zusatzversicherungen. Hier einige Empfehlungen:
Grundversicherung für Ihr Baby
Jedes Baby braucht eine eigene Grundversicherung. Diese Versicherung können Sie bereits vor der Geburt abschliessen (und bis spätestens 3 Monate nach der Geburt).
Wenn Sie Ihr ungeborenes Kind umfassend versichern wollen, lohnt sich die Anmeldung vor der Geburt. Auch Zusatzversicherungen können Sie schon vor der Geburt abschliessen.
Unfallversicherung für Kinder
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Die Unfallversicherung für Ihr Kind können Sie über die Grundversicherung abschliessen.
Zahnzusatzversicherung ab dem 6. Lebensjahr
Zahnbehandlungen können teuer werden. Vor allem bei Kindern lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Sie sparen Kosten, wenn Sie die Versicherung für Ihr Kind möglichst früh abschliessen – am besten noch im Kindergartenalter.
Zusatzversicherung für Brillen
Krankenkassen beteiligen sich an der Finanzierung von Kinderbrillen und Kontaktlinsen.
Die Patientestelle Ostschweiz bietet:
- Rat und Unterstützung im gesamten Bereich des Gesundheitswesen
- Information für Patientinnen und Patienten jeden Alters über die Rechte und Pflichten und hilft, die Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen.
- Entscheidungshilfe vor Behandlungsbeginn und vor geplanter Operation
- Vermittlung bei Konflikten
- Beratung bei Versicherungsfragen, Kostenübernahme, Krankenkassenwechsel
- Abklärung von Behandlungsfehlern
> Patientenstelle Ostschweiz
Krankenkasse in der Schweiz – einfach erklärt aus Sicht eines Jugendlichen
Ein Erklärfilm von Pro Juventute
Kontaktstellen
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen Ihre nächste Kontaktstelle anzeigen können.