Auto / Motorrad
Das Schweizer Strassennetz ist sehr gut ausgebaut. Die meisten Orte können mit dem Auto erreicht werden. In einigen Dörfern und Regionen sind Autos aber verboten und sie sind nur mit Seilbahn, Bus oder Zug erreichbar.
Um in der Schweiz Auto oder Motorrad zu fahren, benötigen Sie einen gültigen Führerausweis und gültige Fahrzeugpapiere.
Die Verkehrsregeln werden genau eingehalten und streng kontrolliert. Informieren Sie sich gut über die Regeln, wenn Sie mit dem Auto oder Motorrad unterwegs sind.
Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln! Auch wenn Sie eine Regel nicht kennen, können Sie für den Fehler bestraft werden. Zum Beispiel gilt:
- Alle Fahrzeuge müssen grundsätzlich rechts fahren.
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
- Beim Fahren mit Autos und Motorrädern muss das Licht immer eingeschaltet sein.
- Alle Personen in einem Auto müssen angegurtet sein.
- 120 km/h auf Autobahnen
- 100 km/h auf Autostrassen
- 80 km/h ausserhalb von Ortschaften / Stadtgrenzen
- 50 km/h innerhalb von Ortschaften / Stadtgrenzen
Wenn Sie ein Auto oder Motorrad fahren, benötigen Sie einen Führerschein.
Sie haben einen ausländischen Führerschein? Damit dürfen Sie maximal 12 Monate (ab der Einreise) in der Schweiz fahren. Tauschen Sie ihn möglichst früh in einen schweizerischen Führerschein um.
Kanton SG: Führerschein umtauschen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St. Gallen
Frongartenstrasse 5
9001 St. Gallen
Tel.: +41 58 229 22 22
Email: info.stva@sg.ch
Um auf der Autobahn fahren zu dürfen, brauchen Sie eine Autobahn-Vignette . Sie kostet CHF 40.00 und ist für das laufende Jahr gültig. Es gibt keine Tages- oder Monatsvignetten.
Tankstellenshops, die Post und der Zoll verkaufen den Aufkleber.
Neu können Sie auch eine elektronische Vignette kaufen: E-Vignette
Im Winter kommt es vor, dass es auf den Strassen Schnee und Glatteis gibt. Darum sind Winterreifen sinnvoll. Es gibt kein Gesetz, das Winterreifen vorschreibt, aber Sie müssen Ihr Fahrzeug in jeder Situation beherrschen können.
Im Sommer sind wegen hoher Temperaturen Sommerreifen sinnvoll.
Kinder müssen im Auto ordnungsgemäss gesichert werden.
Kinder unter 12 Jahren brauchen im Auto einen Kindersitz, wenn sie kleiner als 1,50 m sind.
Bei grösseren Kindern genügt der Sicherheitsgurt.
Offizielle Parkplätze sind markiert und in der Regel gebührenpflichtig.
In Parkhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen befinden sich Ticketautomaten und Parkuhren, wo Sie entweder bar oder mit Karte oder mit einer App bezahlen.
Bei blauen Parkfeldern – «Blaue Zone » – können Sie für eine bestimmte Zeit gebührenfrei parkieren. Legen Sie dazu Ihre eigene blaue Parkscheibe mit der aktuellen Zeitangabe gut sichtbar vorne ins Auto.
Wollen Sie ein Fahrzeug vom Ausland in den Kanton St.Gallen überführen?
Sie müssen das ausländische Fahrzeug innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise registrieren. Vor der Registrierung muss das Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorgeführt werden:
Für die Registrierung brauchen Sie:
- eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung. Den Nachweis des Versicherungsabschlusses erhalten Sie von Ihrer Versicherung.
- die Zulassung aus dem Herkunftsland (z.B. ausländischer Fahrzeugausweis)
- die Bestätigung, dass das Fahrzeug verzollt wurde
- den Prüfungsbericht, den Sie vom Zoll oder Ihrer Autowerkstatt / Garage erhalten
- einen Personalausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis)
- eine Wohnsitzbestätigung oder einen Meldebescheinigung
Weitere Informationen des Kantons St.Gallen finden Sie hier: Fahrzeugimport
Für die Anmeldung und bei Fragen wenden Sie sich an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Tel.: +41 58 229 22 22
Email: info.stva@sg.ch
Für das Fahren eines Autos oder eines Motorrads brauchen Sie einen Führerausweis. Dazu müssen Sie Kurse besuchen und zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) absolvieren.
Das Mindestalter für die Kurse und die Theorieprüfung ist 17 Jahre, für die praktische Prüfung 18 Jahre.
Praktische Tipps zur erfolgreichen Führerprüfung
Ihr Fahrzeug muss regelmässig auf Verkehrssicherheit und Umweltemissionen geprüft werden.
Dies gilt für jedes Fahrzeug, das im Kanton St.Gallen registriert ist. Es ist nicht möglich, diese Prüfpflicht aufzuheben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Fahrzeugprüfung Kanton St.Gallen
Sie werden aufgrund Ihres Wohnorts und des Prüfungsintervalls automatisch aufgeboten. Den erhaltenen Termin können Sie hier verschieben, falls Sie es nicht einrichten können:
Das Strassenverkehrsgesetz verlangt den Abschluss einer obligatorischen Motorhaftpflicht.
Diese Versicherung ist notwendig, damit ein Fahrzeuglenker einen verursachten Personen- und/oder Sachschaden nicht selbst bezahlen muss.
Wenn Sie schon einmal in einen Autocrash verwickelt waren, dann wissen Sie, dass die Schadenskosten sehr schnell sehr teuer werden können.
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