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Sie ziehen neu in den Kanton St.Gallen oder wechseln innerhalb des Kantons Ihren Wohnort?

Es gibt viele Dinge, an die man beim Umzug denken muss.

Die Checkliste soll Ihnen helfen, alle wichtigen Schritte in der Planung zu berücksichtigen.

Ein Umzug ist aufwendig und kostet Zeit und Geld. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit den Vorbereitungen. 

Damit Sie alle Behördengänge einplanen können, finden Sie hier eine Liste der wichtigsten Aufgaben: 

Vor dem Umzug

  • Melden Sie sich bei Ihrer alten Wohngemeinde ab – fragen Sie beim Einwohneramt nach, ob Sie dazu persönlich vorbei kommen müssen. 
  • Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen bei der alten Wohngemeinde ebenfalls abmelden.  
  • Wenn Sie neu in den Kanton St.Gallen ziehen, melden Sie sich beim Strassenverkehrsamt wegen des Wechsels des Kontrollschildes an Ihrem Fahrzeug. 
  • Wenn Sie innerhalb des Kantons St.Gallen umziehen, melden Sie dem Strassenverkehrsamt  Ihre neue Wohnadresse. Sie müssen dazu den originalen Fahrzeugausweis für die Anpassung einsenden. 
  • Nehmen Sie mit der Schulleitung Kontakt auf, wenn Ihre Kinder im Schulalter sind. 
  • Denken Sie daran, Ihren Strom-, Gas- und Wasserlieferanten zu informieren, damit der Zählerstand geprüft wird. 
  • Informieren Sie Ihren Telefonanbieter über den Umzug (Anpassen des Fixnetz-, Internet- und digitalen TV-Anschlusses). 
  • Informieren Sie Ihre Vertragspartner über die neue Adresse: Bank, Arbeitgeber, Ausgleichskasse, Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Krankenkasse, Versicherungen, Zeitungsverlag, etc. 
  • Melden Sie sich bei der Post, damit man Ihre Post an die neue Adresse weiterleitet. 

Am Umzugstag

  • Bei der Wohnungsübergabe füllen Sie zusammen mit der Vermieterin oder dem Vermieter ein Rückgabeprotokoll aus. 
  • Retournieren Sie alle Schlüssel.
  • Füllen Sie mit der Vermieterin oder dem Vermieter der neuen Wohnung ein Antrittsprotokoll aus. 

Nach dem Umzug

  • Melden Sie sich beim Einwohneramt Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb der Frist (in der Regel innert 14 Tage) an.  
  • Die neue Wohngemeinde informiert daraufhin das Steueramt .  
  • Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen beim Einwohneramt in der neuen Wohngemeinde anmelden. 

Kontaktstellen

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