Haustiere
Wenn Sie ein Haustier haben, müssen Sie als Tierhalterin oder Tierhalter einige Regeln beachten.
In der Schweiz müssen Sie die folgenden Tiere registrieren / anmelden:
- Hund
- Rind, Schwein, Schaf, Ziege
- Hühner und anderen Geflügelarten
- Pferd, Pony, Esel, Maultier, Zebra
- Bienen / Bienenstände
- Fischzuchten
Wo muss man den Hund anmelden?
Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Bringen Sie einen Hund aus dem Ausland mit, muss dieser durch den Tierarzt in der Schweiz registriert werden.
Melden Sie sich bei der Wohngemeinde und teilen Sie mit, dass Sie einen Hund halten. Die Wohngemeinde registriert Sie als Hundehalter und schickt Ihnen jährlich eine Rechnung für die Haltung des Hundes.
Wenn Sie umziehen, melden Sie eine Adressänderung innert 10 Tagen beim Gemeindeamt.
Welche Regeln gelten für Hunde?
In den meisten Gemeinden gilt eine Leinenpflicht für Hunde. Erkundigen Sie sich bei der Wohngemeinde, welche Regeln gelten.
Als Halter sind Sie verpflichtet, den Hundekot auf Strassen, Plätzen, Gehwegen, in öffentlichen Anlagen und in landwirtschaftlichen Kulturen zu beseitigen. Die Wohngemeinde stellt dafür kostenlos Plastikbeutel zur Verfügung und es stehen überall Hundekot-Container ROBIDOG für die Entsorgung bereit.
Versicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung ist im Kanton St.Gallen für Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch.
Nicht jede Vermieterin oder Vermieter erlaubt grösser Haustiere wie Hunde oder Katzen. Es kann sein, dass im Mietvertrag ein Haustierverbot steht.
Die Vermieterin oder der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn Sie sich nicht an das Haustierverbot halten oder Sie sich ein Haustier anschaffen, ohne seine oder ihre Bewilligung einzuholen.
Wenn im Mietvertrag zur Haustierhaltung nichts erwähnt ist, dann ist dies grundsätzlich erlaubt.
Eine Ausnahme sind Tiere mit einem besonderen Stör- oder Gefährdungspotenzial wie:
- Tiere in grosser Anzahl
- Schlange
- Spinne
- weitere exotische Tierarten
Hier benötigen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Zudem sind der Import und die Haltung vieler exotischer Tierarten aus Artenschutzgründen nicht erlaubt.
> Fragen Sie unbedingt bei der Besichtigung der neuen Wohnung, ob Haustiere erlaubt sind.
Kontaktstellen
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