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Möchten Sie in der Schweiz mitbestimmen? Möchten Sie sich aktiv in der Gesellschaft einbringen? In vielen Formen ist das auch ohne Schweizer Pass möglich. Die vollen politischen Rechte erhalten Sie mit der Einbürgerung.

Mitbestimmen und aktiv gestalten

Im Kanton St.Gallen dürfen Ausländerinnen und Ausländer nicht abstimmen oder eine Person wählen.

Aber Sie haben das Recht, Petitionen an die Behörden zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden oder Bitten enthalten. Ausserdem ist die Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen der Wohngemeinde Gemeinde möglich. 

Neben der politischen Teilhabe können Sie über die Mitarbeit in einem Verein oder einer anderen Organisation das Leben in Ihrem Umfeld aktiv mitgestalten. Bringen Sie sich dort ein, wo Ihre Interessen liegen!

Einige Beispiele, wo Sie sich engagieren können:


Einbürgerung

Die Einbürgerung ist der letzte Schritt auf dem Weg der Integration in ein Leben in der Schweiz. Wenn Sie eingebürgert sind, können Sie abstimmen und gewählt werden.

Die Schweiz anerkennt das doppelte Bürgerrecht. Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragt, verliert die bisherige nicht, ausser das Herkunftsstaat erlaubt keine Doppelbürgerschaft.

 

Einbürgerungsverfahren

Es gibt das ordentliche Einbürgerungsverfahren und das erleichterte Einbürgerungsverfahren. Letzteres ist vor allem für Personen bestimmt, die Schweizer Familienmitglieder haben.

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