Mitbestimmen & Einbürgerung
Möchten Sie in der Schweiz mitbestimmen? Möchten Sie sich aktiv in der Gesellschaft einbringen? In vielen Formen ist das auch ohne Schweizer Pass möglich. Die vollen politischen Rechte erhalten Sie mit der Einbürgerung.
Mitbestimmen und aktiv gestalten
Im Kanton St.Gallen dürfen Ausländerinnen und Ausländer nicht abstimmen oder eine Person wählen.
Aber Sie haben das Recht, Petitionen an die Behörden zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden oder Bitten enthalten. Ausserdem ist die Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen der Wohngemeinde Gemeinde möglich.
Neben der politischen Teilhabe können Sie über die Mitarbeit in einem Verein oder einer anderen Organisation das Leben in Ihrem Umfeld aktiv mitgestalten. Bringen Sie sich dort ein, wo Ihre Interessen liegen!
Einige Beispiele, wo Sie sich engagieren können:
- Integrationsprojekte
- Genossenschaften
- Vereine
- Familienzentren
- kulturelle Organisationen
- Freiwillige Feuerwehr
- Kommunale Kommissionen und Arbeitsgruppen
Einbürgerung
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt auf dem Weg der Integration in ein Leben in der Schweiz. Wenn Sie eingebürgert sind, können Sie abstimmen und gewählt werden.
Die Schweiz anerkennt das doppelte Bürgerrecht. Wer die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragt, verliert die bisherige nicht, ausser das Herkunftsstaat erlaubt keine Doppelbürgerschaft.
Einbürgerungsverfahren
Es gibt das ordentliche Einbürgerungsverfahren und das erleichterte Einbürgerungsverfahren. Letzteres ist vor allem für Personen bestimmt, die Schweizer Familienmitglieder haben.
Ab wann kann ein Gesuch gestellt werden?
Das Bundesrecht verlangt mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz. Davon müssen Sie 3 Jahre während der letzten 5 Jahre vor der Einreichung des Gesuchs in der Schweiz gelebt haben.
Die Zeit, die jemand im Alter zwischen 8 und 18 Jahren in der Schweiz gelebt hat, zählt doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens 6 Jahre zu betragen.
Im Weiteren muss die bewerbende Person die letzten 5 Jahre ununterbrochen im Kanton St.Gallen und in der politischen Gemeinde wohnen.
Unter welchen Voraussetzungen?
Das Bürgerrecht wird nur an Personen vergeben, welche:
- am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben
- die Integration der Familienmitglieder fördern
- die örtlichen Lebensverhältnissen gut kennen (Interesse am öffentlichen Geschehen zeigen, Bescheid wissen über die geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse)
- die Werte der Bundesverfassung respektieren und sich dazu ausdrücklich bekennen
- nicht die innere und die äussere Sicherheit der Schweiz gefährden
- über gute Deutschkenntnisse, mindestens über das Referenzniveau B1 (mündlich und schriftlich) verfügen
- in geordneten finanziellen Verhältnissen leben
Was kostet eine ordentliche Einbürgerung?
Die Kosten variieren je nach Gemeinde und Kanton erheblich. Im Durchschnitt sehen die Kosten etwa so aus:
Gemeinde: zwischen 500 und 1000 Franken pro Person
Kanton: bis zu 2000 Franken pro Person
Bundesebene:
- Paar mit oder ohne minderjährige Kinder: 150 Franken
- Einzelperson mit oder ohne minderjährige Kinder: 100 Franken
- minderjährige Einzelperson: 50 Franken
Es können noch Kosten für die für die verlangten Dokumente (Wohnsitzbestätigung, Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug usw.) dazukommen.
Wie müssen Sie vorgehen?
Beim Einbürgerungsrat der Wohnsitzgemeinde können Sie ein Gesuchsformular beziehen. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie anschliessend vollständig bei der Einbürgerungsbehörde Ihrer Gemeinde einreichen.
Der Einbürgerungsrat prüft das Gesuch in Bezug auf die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht erteilt.
Es gibt Einbürgerungsbehörden, die mit Ihnen einen schriftlichen oder mündlichen Test machen, in dem Sie ihre Kenntnisse von der Schweiz prüfen.
Ein Einbürgerungsverfahren kann ganz unterschiedlich lange dauern, fragen Sie dazu beim Gemeindeamt.
Wer kann ein Gesuch stellen?
- der Ehegatte oder die Ehegattin einer Schweizerin oder eines Schweizers
- das Kind einer Schweizerin oder eines Schweizers
- eine Person unter 25 Jahren aus einer ausländischen Familie, die in 3. Generation in der Schweiz lebt
- ein minderjähriges staatenloses Kind
- eine Person, die ihre Schweizer Staatsangehörigkeit verloren hat (z. B. durch Heirat mit einer ausländischen Person)
Ab wann kann ein Gesuch gestellt werden?
Die Aufenthaltsdauer in der Schweiz ist von Fall zu Fall verschieden. Für den Entscheid ist die Bundesbehörde zuständig.
Unter welchen Voraussetzungen?
Sie müssen dafür erfolgreich integriert sein, das bedeutet:
- Sie beachten die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z.B. haben Sie keine Steuerausstände, keine Betreibungen, keine Verlustscheine oder keine Strafregistereinträge)
- Sie respektieren die Werte der Schweizerischen Bundesverfassung
- im Alltag können Sie sich in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen
- Sie nehmen am Wirtschaftsleben teil oder dem Erwerb von Bildung (z.B. haben Sie in den letzten 3 Jahren vor der Gesuchstellung keine Sozialhilfe bezogen oder Sie haben die bezogene Sozialhilfe vollständig rückerstattet)
- die Integration Ihrer Familienmitglieder fördern und unterstützen Sie
Was kostet eine erleichterte Einbürgerung?
Die Kosten variieren je nach Alter:
- 250 Franken für Minderjährige unter 12 Jahren
- 650 Franken für Minderjährige ab 12 Jahren
- 900 Franken für Erwachsene.
Der Gesamtbetrag muss im Voraus bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet, wenn das Gesuch abgewiesen wird.
Wie müssen Sie vorgehen?
Das Gesuch muss auf dem offiziellen Formular beim Staatssekretariat für Migration SEM eingereicht werden. Sie können das Formular per E-Mail (ch@sem.admin.ch) anfordern. Sie müssen ihre genaue Postadresse angeben, an die das Formular geschickt werden soll.
Ein Verfahren der erleichterten Einbürgerung dauert im Durchschnitt 1,5 Jahre.
Self-Check Einbürgerung
Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
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