Sozialversicherungen
Die Schweiz hat ein gut ausgebautes Sozialsystem. Alle leisten solidarisch ihren Beitrag dazu: die Gesunden für die Kranken, die Jungen für die Alten, die Reichen für die Armen oder Alleinlebende für Familien.
Das System der Schweizer Altersvorsorge basiert auf 3 Säulen:
Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
Erwachsene ab 18 Jahren müssen obligatorisch bei der AHV und IV versichert sein:
Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
In der Schweiz sind Sie verpflichtet, bis zum Pensionsalter Beiträge an die AHV zu bezahlen, damit Sie später eine Altersrente erhalten.
Das aktuelle Pensionsalter liegt bei:
- 64 bei Frauen
- 65 bei Männern
Nach dem Tod eines Angehörigen bezahlt die AHV auch eine Hinterlassenen- oder Waisenrente.
Invalidenversicherung IV
Die IV unterstützt alle Menschen mit einer Behinderung. Sie hilft, damit die Betroffenen ihren Arbeitsplatz behalten können oder einen neuen finden. Wenn beides nicht gelingt, bezahlt die IV eine Invalidenrente.
Die Renten von AHV und IV sind etwa so hoch, dass die Kosten für die existenziell wichtigen Ausgaben gedeckt sind. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie zusätzliche Ergänzungsleistungen anfordern.
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Die Beiträge werden zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Ihr Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte. Ihr Teil wird direkt vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Teil Ihres Arbeitgebers bei der Vorsorgeeinrichtung einbezahlt.
Wenn Sie angestellt sind, dann werden Ihnen monatlich folgende Beträge vom Bruttolohn abgezogen:
6,225% für AHV/IV/EO und ALV
5,625% für Lohnteile über Fr.148’200
> Rechner Sozialversicherungsbeiträge
Personen mit mehreren Jobs
Um Beiträge zu bezahlen, müssen Sie im Jahr mindestens 21’150 Franken (Stand 1.1.2018) bei einem einzelnen Arbeitgeber verdienen. Wenn Sie mehrere Arbeitsstellen haben, aber bei keiner so viel verdienen, dann sind Sie nicht versichert. In diesem Fall melden Sie sich direkt bei der Ausgleichskasse St.Gallen an: Formular Anmeldung
Personen, welche nicht arbeiten:
Wenn Sie nicht arbeiten, müssen Sie sich eigenverantwortlich bei der Ausgleichskasse St.Gallen melden.
Sie schulden die vollen Beiträge, mindestens aber den festgelegten Mindestbeitrag (478 Franken pro Jahr; Stand 1.1.2018). Wenn Sie keine Beiträge einzahlen, kann das später zu einer Kürzung der Leistungen (zum Beispiel bei der Altersrente) führen.
Melden Sie sich direkt bei der Ausgleichskasse St.Gallen an: Formular Anmeldung
Selbständig Erwerbende:
Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie sich eigenverantwortlich bei der Ausgleichskasse St.Gallen melden. Die Ausgleichskasse St.Gallen wird nicht von sich aus tätig. Weitere Informationen finden Sie hier:
Basiswissen Altersvorsorge: 1. Säule
Erklärfilm von Pro Senectute Schweiz
Erklärfilme von Pro Senectute in weiteren Sprachen:
Die berufliche Vorsorge ist eine Absicherung für Sie und Ihre Angehörigen. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall soll die 2. Säule die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise möglich machen.
Sie zahlen dafür einen Teil Ihres Lohns in eine Pensionskasse ein. Sie erhalten nach der Pensionierung von der Pensionskasse eine zusätzliche Altersrente.
Obligatorisch versichert sind Sie, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind AHV -pflichtig, also bereits in der ersten Säule versichert
- Sie sind mindestens 17 Jahre alt und befinden sich noch nicht im gesetzlichen Rentenalter
- Ihr Jahreslohn beträgt mehr als 21 510 Franken (Stand 2022)
Sie sind nicht obligatorisch versichert, wenn:
- Sie nicht arbeitstätig sind
- Ihr Jahresbruttolohn unter 21'510 Franken liegt
- selbstständig erwerbend sind
- Ihr Arbeitsvertrag für maximal 3 Monate gilt
Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und Beiträge bezahlen.
Basiswissen Altersvorsorge: 2. Säule
Erklärfilm von Pro Senectute Schweiz
Wenn Sie neben AHV und Pensionskasse noch mehr für ein angenehmes Leben im Alter sparen wollen, können Sie Ihr Geld dafür in der sogenannten 3. Säule bei einer Versicherung oder einer Bank anlegen. Diese Beträge dürfen Sie von der Steuer abziehen.
Basiswissen Altersvorsorge: 3. Säule
Erklärfilm von Pro Senectute Schweiz
Es kann vorkommen, dass die Leistungen der Altersvorsorge für Sie nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Das ist typischerweise bei Personen der Fall, die nicht gearbeitet oder zu wenig Geld verdient haben, um in die 2. oder 3. Säule zu investieren.
Oftmals betrifft das auch Personen, die im Alter auf Pflege angewiesen sind und in einem Alters- oder Pflegeheim wohnen. Die Kosten dafür übersteigen häufig die finanziellen Möglichkeiten von Pensionierten.
In diesen Fällen hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Diese können die Differenz zwischen den Ausgaben und ungenügenden Einnahmen ausgleichen.
Basiswissen Altersvorsorge: Ergänzungsleistungen
Ein Erklärfilm von Pro Senectute Schweiz
Das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz
Ein Erklärfilm von Pro Senectute Schweiz
- التأمينات الاجتماعية: الإقامة في سويسرا ومغادرتها. معلومات للأجانب المقيمين في سويسرا (arabisch)
- Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise. Informationen für ausländische Staatsangehörige (deutsch)
- Swiss social insurance system: Period of stay in Switzerland and departure. Information for foreign nationals (englisch)
- Seguros sociales: residencia en Suiza y salida del país. Información para ciudadanos extranjeros (spanisch)
- Assurances sociales: séjour en Suisse et départ. Informations à l’attention des ressortissants étrangers (französisch)
- Assicurazioni sociali: soggiorno in Svizzera e partenza. Informazioni per i cittadini stranieri (italienisch)
- Sistema de Segurança Social: Residência na Suíça e Saída do País. Informações para estrangeiros (portugiesisch)
- Социальное страхование: пребывание в Швейцарии и окончательный отъезд из Швейцарии. Информация для иностранных граждан (russisch)
- Sigurimet shoqërore: Qëndrimi në Zvicër dhe largimi. Informacione për shtetas të huaj (albanisch)
- Socijalna osiguranja: Boravak u Švajcarskoj i povratak u svoju zemlju. Informacije za strane državljane (kroatisch)
- Swiss social insurance system: Period of stay in Switzerland and departure. Information for foreign nationals (tamil)
- Sosyal Sigortalar: İsviçre’de ikamet ve İsviçre’den çıkış. Yabancı uyruklu şahıslar için bilgiler (türkisch)
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