Alltags-Regeln
Die Schweizerische Bundesverfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. Sie definiert die Grundrechte für das Zusammenleben, die für alle Menschen in der Schweiz Gültigkeit haben.
Wichtige Grundrechte in der Schweiz, welche an die Menschenrechte angelehnt sind:
Jeder Mensch hat das Recht, mit Respekt und Würde behandelt zu werden:
- egal, welche Religion Sie haben
- egal, aus welchem Land Sie kommen
- egal, welches Geschlecht Sie haben
- egal, wie alt Sie sind.
Niemand darf die Würde eines Menschen verletzen.
Alle Menschen werden gleich behandelt - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Lebensform, Religion und Behinderung.
Kontakte bei Fragen zur Gleichstellung
- Informationen der Abteilung Integration und Gleichstellung des Kantons St.Gallen neues Fenster
- Frauenzentrale St.Gallen neues Fenster
- Verein ostschweizerinnen.ch neues Fenster
- cfd – Die feministische Friedensorganisation neues Fenster
- Evangelische Frauen Schweiz (EFS) neues Fenster
- avanti donne Interessenvertretung Frauen und Mädchen mit Behinderung neues Fenster
- Lesbenorganisation Schweiz LOS neues Fenster
- LGBT+ Helpline neues Fenster
- männer.ch neues Fenster
- Pink Cross neues Fenster
- Queeramnesty neues Fenster
- Regenbogenfamilien neues Fenster
- Transgender Network Switzerland neues Fenster
Frauen und Männer sind in der Schweiz gleichberechtigt. Jede Frau kann selbst über ihr Leben bestimmen, zum Beispiel über ihre:
- Kleidung
- Beruf
- Ausbildung
- Freizeit
Frauen und Männer dürfen sich im öffentlichen Raum frei bewegen.
Männer und Frauen dürfen selbst entscheiden, ob und wen sie heiraten wollen. Niemand darf gegen seinen Willen verheiratet werden. Frauen und Männer können auch zusammenleben, wenn sie nicht verheiratet sind.
Körperkontakt findet nur zwischen Personen statt, die sich kennen. Es müssen beide einverstanden sein. Sexuelle Gewalt ist verboten.
Jede Art von Gewalt ist verboten. Dazu gehören in der Schweiz auch Drohungen. Auch Gewalt in der Familie wird nicht geduldet.
Melden Sie jeden Vorfall unverzüglich.
Speak out, break the silence, get help, STOP the violence !
Video von Diaspora TV Switzerland
Video zur häuslichen Gewalt in weiteren Sprachen
- Fol, thyeje heshtjen, prano ndihme, ndale dhunen! neues Fenster
- Progovori,prekini tišinu,potraži pomoć,zaustavi nasilje neues Fenster
- Grite, quebre o silêncio, busque ajuda, diga não à violência doméstica. neues Fenster
- Habla, rompe el silencio, busca ayuda, termina con la violencia! neues Fenster
- Parle, brise le silence, va chercher de l’aide, arrête la violence neues Fenster
- تكلم - اكسر الصمت-ساعد غيرك و أوقف العنف neues Fenster
- ተዛረቢ፡ ስቅታ ስበሪ፡ ሓገዝ ርኸቢ፣ ዓመጽ ከም ዘቋርጽ ግበሪ። neues Fenster
- حرف بزن سکوت را بشکن کمک بگیر خشونت را متوقف کنید neues Fenster
- hadal oo ha amusnan, hel caawimo, JOOJI manta diilka guryaha qoyska ka dhaca. neues Fenster
- Vorbeste, rupe tăcerea, cere ajutor, zi STOP violenței domestice! neues Fenster
Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt
Viele Frauen, die Gewalt erleben, schweigen oft sehr lange. Holen Sie sich Hilfe und suchen Sie eine Beratungsstelle auf, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde.
Beispiele für Häusliche Gewalt:
- beschimpfen, bedrohen, einschüchtern oder erniedrigen
- schlagen, treten, würgen oder Gegenstände nachwerfen
- zu sexuellen Handlungen zwingen
- Zuhause einsperren
- den Kontakt zur Familie und zu Freunden und Freundinnen
- kontrollieren oder verbieten
- zur Heirat zwingen
- den Lohn wegnehmen
Wenn Sie gefährdet sind, erhalten Sie und alle Betroffenen Hilfe, um sich zu schützen. Wenn nötig, wird der Kontakt mit der Polizei und Justiz oder anderen Fachstellen und Behörden für Sie hergestellt.
Hilfe:
Opferhilfe |071 227 11 00 | info@ohsg.ch | www.ohsg.ch
Kinderschutzzentrum, Beratung | 071 243 78 02 | info.ksz@kispisg.ch | www.kszsg.ch
Frauenhaus | 071 250 03 45 | info@frauenhaus-stgallen.ch | www.frauenhaus-stgallen.ch | 24 h
Kantonspolizei | 117 |info.kapo@kapo.sg.ch
Kurzfilm über die Opferhilfe
In der Schweiz gibt es ein Gesetz gegen Diskriminierung. Man darf niemanden diskriminieren wegen:
- der Herkunft
- der Hautfarbe
- des Alters
- der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung
- der Lebensweise
- der Sprache
- der sozialen Stellung
- einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
Hilfe und Beratung
Jede Person darf ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei wählen. In der Schweiz darf niemand darf dazu gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.
In der Schweiz darf sich jede und jeder eine eigene Meinung bilden und sie laut äussern.
Ungeschriebene Regeln und Gewohnheiten
Verabredungen und Fristen
Dokumente aufbewahren
Rücksicht und Sauberkeit
Ruhezeiten einhalten
Zusammen sicher in der Schweiz
ein Video des Staatssekretariats für Migration SEM
Video in weiteren Sprachen
- Safe together in Switzerland neues Fenster
- Sicuri insieme in Svizzera neues Fenster
- Vivre ensemble en toute sécurité en Suisse neues Fenster
- İsviçre'de hep birlikte, güvenle yaşayalım neues Fenster
- சுவிட்சர்லாந்தில் ஒன்றாக பாதுகாப்பாக இருப்போம் neues Fenster
- Обеспечим безопасность в Швейцарии вместе neues Fenster
- Разом безпечно в Швейцарії neues Fenster
- georgisch neues Fenster
- آمنين معًا في سويسرا neues Fenster
- ერთად უსაფრთხოდ შვეიცარიაში neues Fenster
- ብሓባር ኩላትና ኣብ ስዊዘርላንድ (Switzerland) ውሑሳት ኢና neues Fenster
- Si nabadgelyo leh wadajirka Switzerland neues Fenster
- بیایید با هم در سوئیس با خیال راحت زندگی کنیم neues Fenster
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