Obligatorische Schule
Die obligatorische Schulzeit in der Schweiz dauert 11 Jahre. Das Schuljahr beginnt im August.
Die Schulpflicht beginnt mit dem 4. Geburtstag. Sie können Ihr Kind beim Gemeindeamt für die Schule anmelden.
Die öffentliche Schule ist für alle kostenlos und hat einen guten Ruf.
Es ist auch möglich, Ihr Kind an einer anerkannten Privatschule anzumelden. Dies müssen Sie bei der Gemeinde melden und eine Schulbestätigung einreichen. Die Kosten der Privatschule müssen Sie selbst bezahlen.
Die Schulpflicht beginnt mit dem Kindergarten . Dieser dauert 2 Jahre . In der Regel sind die Kinder beim Eintritt 4 Jahre alt. Der Stichtag ist der 31. Juli.
Im Kindergarten lernen die Kinder auf eine spielerische Weise. Beim Spielen werden wichtige Grundlagen wie Kreativität, Ausdauer und soziales Verhalten gefördert.
> Merkblatt für Eltern (deutsch)
In der Primarschule besuchen die Kinder die 1. bis 6. Klasse.
Die Schülerinnen und Schüler werden in den Fächern Deutsch (ab der 3. Klasse Englisch, ab der 5. Klasse Französisch), Mathematik, Natur, Mensch und Gesellschaft, Musik, Gestaltung, Sport, Medien und Informatik unterrichtet. Nebst diesen Fächern wird in der Schule auch die Sozialkompetenz und Selbstkompetenz gefördert.
Für Schülerinnen und Schüler, die mehr Unterstützung benötigen, gibt es fördernde Massnahmen.
Schülerinnen und Schüler, die noch kein oder nur wenig Deutsch können, besuchen einen zusätzlichen Deutschunterricht. Dieser wird durch die Schule organisiert.
Im Anschluss an die 6. Primarklasse beginnt die Sekundarstufe I .
Sie ist in die Realschule und die Sekundarschule aufgeteilt. Diese Gliederung trägt dazu bei, den Schülerinnen und Schülern eine Bildung zu ermöglichen, die ihrer Begabung und Lerndisposition entspricht. Je nach Schule werden einzelne Fächer in Niveaugruppen unterrichtet.
Die Schülerinnen und Schüler treten normalerweise im 12. Altersjahr in die Sekundarstufe I ein.
Bei der Einteilung in ein bestimmtes Klassen-Niveau werden mehrere Aspekte berücksichtigt:
- Die Leistungen am Ende der Primarstufe
- Die Empfehlung der Lehrperson (häufig unter Einbezug der Eltern)
- Aufnahmeprüfung (z.B. Stufe Gymnasium)
Nach 3 Jahren ist die obligatorische Schulzeit beendet. Nun treten die Jugendlichen in die Sekundarstufe II über, wo sie den für sich passenden Bildungsweg auswählen können:
Im Kindergarten und in der Primarschule erhält Ihr Kind am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis. Ab der 2. Klasse werden dort auch die Schulnoten vermerkt.
In der Sekundarstufe I gibt es in jedem Semester ein Schulzeugnis.
Wie können Lehrpersonen aussagekräftige Zeugnisnoten erstellen?
Während des Schuljahres gibt es diverse Bewertungsanlässe wie Prüfungen, Beobachtungen von Lernsituationen oder Präsentationen. Ihr Kind bringt während des Schuljahres viele Prüfungsresultate mit nach Hause, damit Sie ständig über den Lernstand orientiert sind.
Für die Erstellung der Zeugnisnote nutzt die Lehrperson alle vorhandenen Informationen - nicht nur einzelne Prüfungsresultate. Die Lehrperson erstellt eine Gesamtbeurteilung für jedes Fach. Diese Beurteilung ist nicht gleichzusetzen mit dem Durchschnitt der Ihnen bekannten Prüfungsergebnisse.
Die Note im Schulzeugnis entspricht dem aktuellen Leistungsstand in einem Fach.
Schulzeugnis und Schulnoten
Schulzeugnis und Benotung - ein Erklärfilm des Kantons St.Gallen
Schulzeugnis und Beurteilung
- A avaliação é mais do que um histórico escolar (portugiesisch)
- Beurteilung ist mehr als das Zeugnis (deutsch)
- Değerlendirme bir karneden daha fazlasıdır (türkisch)
- Ocjenjivanje je više od svjedodžbe (bosnisch kroatisch serbisch)
- Vlerësimi është më shumë se dëftesa (albanisch)
- التقييم أكثر من مجرد شهادة (arabisch)
Sie als Eltern tragen gemeinsam mit der Schule die Verantwortung für die Bildung Ihres Kindes. Aus diesem Grund braucht es eine Zusammenarbeit.
Informationen für Eltern
- Ebeveynler - Hak ve Yükümlülükler (türkisch)
- Elterninformation Zusammenarbeit (deutsch)
- Eltern - Rechte und Pflichten (deutsch)
- Os pais – direitos e obrigações (portugiesisch)
- Parents – Rights and obligations (englisch)
- Prava i obaveze roditelja (kroatisch)
- Prindërit – të drejta dhe obligime (albanisch)
- الآباء – الحقوق والمسؤوليات (arabisch)
- والدین – حقوق و مسئولیتها (farsi)
Das Eltern-Lehrer-Gespräch in der Schule
Eltern-Lehrer-Gespräch - ein Erklärfilm / Kanton St.Gallen
Für Kinder, die nicht die Regelschule besuchen können, gibt es Sonderschulen . Diese sind zum Beispiel für Kinder und Jugendliche mit:
- einer geistigen Behinderung/ Mehrfachbehinderung,
- einer Sprach- und Hörbehinderung,
- schwerwiegenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten,
- einer Körperbehinderung
- einer Sehbehinderung (es gibt im Kanton St.Gallen keine Institutionen hierfür, nur ausserkantonale Angebote)
Im Kanton St.Gallen gibt es Sonderschulen entweder als Tagesschulen mit Tagesstruktur oder als Schule mit Internat.
Es gibt bereits heilpädagogische Angebote für Kleinkinder. Dadurch erhalten die Kinder trotz Beeinträchtigung die bestmögliche Förderung.
Nach der obligatorischen Schulzeit können Sonderschülerinnen und Sonderschüler im Einzelfall bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr an einer Sonderschule weiter gefördert werden.
Für Schülerinnen und Schüler: warum in eine Kleinklasse oder Sonderschule?
Die Schulsozialarbeit hilft allen Schülerinnen und Schülern, den Eltern oder Lehrpersonen bei Fragen, Problemen oder Krisen. Das Büro der Schulsozialarbeit befindet sich normalerweise im Schulgebäude. Die Beratung ist kostenlos.
Wichtig zu wissen:
Fester Stundenplan (Blockzeiten)
Schulweg
Schulferien
Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen
- Die Volksschule - Das Wichtigste in Kürze (deutsch)
- المدرسة اإلبتدائية أهم المعلومات بإختصار (arabisch)
- Shkolla fillore Më e rëndësishmja shkurtimisht (albanisch)
- Osnovna škola najvažnije informacije (kroatisch)
- مدرسه ابتدایی - خوب است بدانید (farsi)
- O ensino básico - Resumo dos pontos mais importantes (portugiesisch)
- Temel eğitim okulu Özet olarak en önemli noktalar (tuerkisch)
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