Steuern
Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, muss Steuern bezahlen. Die Steuern helfen dem Staat, seine Aufgaben zu erfüllen.
Jährlich erhalten Sie einen Brief mit der Aufforderung, die Steuererklärung auszufüllen. Mit der Steuererklärung wird ermittelt, wie viel Einkommens- und Vermögenssteuer man bezahlen muss.
Wie werden die Steuern berechnet?
Sie müssen Ihre Einkommens- und Vermögenswerte mit der offiziellen Steuererklärung deklarieren. Sie können die Steuererklärung ganz einfach online ausfüllen.
Jede Einzelperson und jedes Ehepaar erhält einmal jährlich automatisch ein Steuerformular per Post. Dieses Formular müssen Sie ausfüllen und bis Ende März bei der Steuerverwaltung abgeben. Melden Sie sich direkt bei der Steuerverwaltung , wenn Sie diese Frist bis Ende März nicht einhalten können.
Sie bezahlen eine monatliche Quellensteuer , wenn Sie:
- keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, im Kanton St.Gallen wohnen / sich aufhalten und hier einen Arbeitslohn erhalten
- Im Ausland wohnhaft sind und in der Schweiz ein Erwerbseinkommen erzielen (z.B. Grenzgänger , Wochenaufenthalter , Referentinnen, Sportler, Künstlerinnen).
Die Quellensteuer gilt für alle ausländischen, in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben. Wenn Sie mehr als 120 000 Franken im Jahr verdienen, ist nachträglich zur Quellensteuer eine ordentliche Steuer-Veranlagung obligatorisch.
Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Dies veranlasst Ihr Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss Sie über den Abzug der Quellensteuer und den Tarif informieren. Der abgezogene Betrag wird der kantonalen Steuerverwaltung überwiesen. Er umfasst die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde.
Müssen Sie eine Steuererklärung ausfüllen?
Der Lohn wird direkt an der Quelle besteuert, Sie müssen dafür keine Steuererklärung ausfüllen.
Wenn Sie aber weitere (andere) Einkünfte oder Vermögenswerte haben, dann werden diese nachträglich ordentlich veranlagt. Sie müssen dann auch eine Steuererklärung einreichen.
Steuererklärung einreichen
Damit Sie die jährliche Steuererklärung einfach und schnell ausfüllen können, ist es ratsam, bereits während des Jahres nötige Unterlagen zu sammeln und vorzubereiten.
Die folgenden Dokumente müssen Sie der Steuererklärung beilegen:
- der Lohnausweis für Arbeitnehmende
- der Buchhaltungsbericht für Selbstständige
- Belege für Renten (Altersrente u.a.)
- Kontoauszüge der Bank oder Post
- Dokumente über Investitionen und Wertpapiere
- Belege der Beiträge in die Säule 3a (freiwillige Vorsorge)
- Zusammenstellung Ihrer Krankheitskosten (eine Auflistung erhalten Sie von der Krankenkasse)
- Berufsauslagen
- Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungskurse
- Spendenbelege
- Für Wohneigentümer: alle Unterlagen zu Liegenschaftssteuer, Schuldzinsen, Rechnungen für Unterhalts- und Renovationsarbeiten, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.
Ehepaare füllen gemeinsam eine Steuererklärung aus. Die beiden Einkommen werden zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Dies gilt auch, wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Bei Fragen zu Ihrer Steuererklärung nutzen Sie das Informationsangebot online oder nehmen Sie direkt mit der kantonalen Steuerverwaltung Kontakt auf.
Sie können die Steuererklärung auch von einer professionellen Steuerberaterin oder einem Steuerberater ausfüllen lassen. Dieser Dienst ist kostenpflichtig.
Die Steuererklärung elektronisch einreichen
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