Selbständigkeit
Sie möchten in der Schweiz selbständig arbeiten und ein eigenes Unternehmen gründen?
Der Schritt aus dem sicheren Job hin zur Selbstständigkeit ist finanziell riskant und mit einigen Formalitäten verbunden. Trotzdem lohnt es sich, wenn Sie dadurch Ihren Traum von der Selbständigkeit verwirklichen können.
Selbständig Arbeiten bedeutet:
- Sie arbeiten in eigenem Namen auf eigene Rechnung
- Sie sind unabhängig von einem Arbeitgeber
- Sie tragen Ihr eigenes wirtschaftliche Risiko
Ihr zukünftiges Geschäft ist z.B.: | Sie sind selbständig in einem Freien Beruf tätig, z.B. als: |
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Wie müssen Sie vorgehen, um selbständig zu arbeiten und ein eigenes Unternehmen zu gründen?
Als Bürgerin oder Bürger der EU/EFTA reicht es, die 5-jährige Aufenthaltsbewilligung B zu besitzen. Zuerst müssen Sie beim Migrationsamt St.Gallen Ihre geplante Arbeit anmelden und nachweisen.
Nachweise sind zum Beispiel:
- eine UID-Nummer, falls vorhanden (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der EU)
- der Eintrag in ein Berufsregister
- die Anmeldung bei einer Sozialversicherung (AHV ) Ihrer selbständigen Tätigkeit
- ein Businessplan oder Buchhaltungszahlen
- der Eintrag ins Handelsregister
Das Migrationsamt sowie das Amt für Wirtschaft des Kantons St. Gallen helfen Ihnen bei Fragen zur Anmeldung.
Dokumente, die Sie je nach Beruf vorlegen müssen:
Besitzen Sie oder Ihr Ehepartner einen C-Ausweis oder sind Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet? Dann können Sie sich selbständig machen, aber zuerst müssen Sie beim Migrationsamt St.Gallen Ihre geplante Arbeit anmelden und nachweisen.
Nachweise sind zum Beispiel:
- der Eintrag in ein Berufsregister
- die Anmeldung bei einer Sozialversicherung (AHV ) Ihrer selbständigen Tätigkeit
- ein Businessplan oder Buchhaltungszahlen
- der Eintrag ins Handelsregister
Das Migrationsamt sowie das Amt für Wirtschaft des Kantons St. Gallen helfen Ihnen bei Fragen zur Anmeldung.
Dokumente, die Sie je nach Beruf vorlegen müssen:
Alle übrigen Personen müssen beim Migrationsamt St.Gallen ein Gesuch stellen. Was Sie im Gesuch dokumentieren sollten:
- Ihre persönlichen Voraussetzungen für diese berufliche Tätigkeit
- die positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt durch Ihr Unternehmen
- Ihr Beitrag zur Angebotserweiterung in dieser Branche
- Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen für Einheimische
- Investitionen und Aufträge
Das Migrationsamt prüft das Gesuch und stellt die Bewilligung aus.
Dokumente, die Sie je nach Beruf vorlegen müssen:
Mit dem Schutzstatus S können Sie in der Schweiz arbeiten: Information des SEM.
Sie können auch selbständig arbeiten. Dazu müssen Sie vor dem Arbeitsantritt beim Kanton St.Gallen eine Arbeitsbewilligung beantragen. Der Kanton prüft, ob Sie das Geld und die Erfahrung haben, um die geplante Arbeit zu machen.
Die Arbeitsmarktbehörde kann während des Verfahrens weitere für die Bewilligungserteilung notwendige Dokumente anfordern.
Im Unterschied zu Angestellten müssen Selbständigerwerbende ihre Sozialversicherungsbeiträge in ganzer Höhe selber bezahlen.
Der Beitrag liegt bei 10% vom im Beitragsjahr erzielten Einkommen. Er setzt sich zusammen aus Beiträgen an die AHV (8,1%), an die IV (1,4%) und an die EO (0,5%).
Bei einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 57'400 gilt ein tieferer Beitragssatz. Bei einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 9'800 muss lediglich der Mindestbetrag von CHF 422 bezahlt werden.
Die SVA St.Gallen stellt Ihnen einen Online-Rechner zur Verfügung. Mit diesem Rechner können Sie die zu erwartende Höhe der AHV/IV/EO-Beiträge berechnen.
In der Schweiz müssen alle Leute gegen Unfall versichert sein. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Mitarbeitenden bei einer Unfallversicherung zu anzumelden.
Wenn Sie selbstständig arbeiten, müssen Sie selbst eine Unfallversicherung abschliessen. Das ist zum Beispiel bei Ihrer Krankenkasse als Zusatz möglich.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch bei der Suva versichert. Die Versicherungsrate wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige können Familienzulagen beziehen.
Die Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen müssen Sie bei diesen Behörden einreichen:
- als Arbeitnehmende: über Ihren Arbeitgeber bei der Familienausgleichskasse des Arbeitgebers
- als Selbständige bei der Ausgleichskasse , bei der Sie angeschlossen sind
Familienzulagen für Erwerbstätige
Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligung (wo genau beantragen, welches Formular, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich an die zuständige Behörde beim Kanton St.Gallen.
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