Ergänzende Angebote
Ergänzend zum Schulunterricht können Kinder von zusätzlichen Unterstützungsangeboten in den Bereichen Prävention, Förderung und Betreuung profitieren. Informationen zu den Angeboten erhalten Sie bei der Schule.
Kinder haben unterschiedliche Begabungen und Interessen. Diese können gefördert werden, indem die Schülerinnen und Schüler die Angebote ergänzend zum Schulunterricht nutzen, wie z.B.:
- Unterstützung bei den Hausaufgaben
- Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur
- freiwilliger Schulsport
- Musikunterricht
- Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten
Unterstützung und Förderung
Die Kinder können ein Instrument erlernen, Gesangsunterricht nehmen oder in einer Gruppe mitsingen. Der Unterricht findet in Einzel- und Gruppenlektionen statt. Im Chor, Orchester oder im Ensemble wird gemeinsam musiziert und gesungen. Die Musikschule ist kostenpflichtig.
Informationen zu den Angeboten erhalten Sie bei der Schule oder beim Gemeindeamt.
> Übersicht der Musikschulen im Kanton St.Gallen
Kinder können für den Schulunterricht mit verschiedenen Unterstützungsmassnahmen zusätzlich gefördert werden. Dafür gibt es sonderpädagogische Angebote wie die Logopädie, die Integrierte schulische Förderung (ISF) oder die Begabungsförderung.
Es gibt jedoch auch Kinder, bei denen dies nicht ausreicht. Dann ist es möglich, diese Kinder in einer Kleinklasse zu unterrichten.
Die Lehrperson informiert Sie, wenn Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht. Sie besprechen gemeinsam, wie Ihr Kind zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert werden kann. Sonderpädagogische Massnahmen für Ihr Kind kosten nicht zusätzlich.
> Merkblatt in Deutsch
Vereine und Institutionen fördern Kinder in verschiedenen Bereichen wie Sport oder Musik. Diese Kurse finden nach dem Schulunterricht statt.
Es gibt Talentschulen für Jugendliche mit besonderen Begabungen in Sport, Musik oder Gestalten. Diese können in der Sekundarstufe I besucht werden.
> Liste der Talentschulen im Kanton St.Gallen
In der Schule sprechen die Kinder deutsch. Damit Ihr Kind auch die Muttersprache vertiefen kann, gibt es spezielle Kurse dafür. Der HSK-Unterricht ist eine Ergänzung zur Schule und wird auch im Beiblatt Zeugnis aufgeführt. Der Unterricht umfasst je nach Schulstufe 2 bis 4 Lektionen pro Woche.
Der Unterricht wird von Vereinen oder den Botschaften und Konsulaten organisiert. Die Kinder lernen ihre Muttersprache besser und erfahren vieles über das Heimatland. Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral.
> HSK Kursangebot im Kanton St.Gallen
Die Schulsozialarbeit hilft allen Schülerinnen und Schülern, den Eltern oder Lehrpersonen bei Fragen, Problemen oder Krisen. Das Büro der Schulsozialarbeit befindet sich normalerweise im Schulgebäude. Die Beratung ist kostenlos.
> Verzeichnis der Schulsozialarbeit im Kanton St.Gallen
Betreuungsangebote
Die Schulen bieten betreute Mittagstische an, wo die Kinder über die Mittagszeit betreut werden. Alle erhalten eine gesunde, warme und abwechslungsreiche Mahlzeit.
Nach dem Essen stehen den Kindern Spiele und Zeichenmaterial zur Verfügung und sie können dort auch Hausaufgaben machen.
Informationen erhalten Sie im Schulsekretariat und auf der Webseite der Schule.
Eine Kindertagesstätte (auch Kita genannt) betreut Kinder im Alter von 0 bis 4 bzw. 6 Jahren. Die Einrichtung ist in der Regel von Montag bis Freitag für 11-12 Stunden offen.
Der Betreuungsalltag ist in einem geregelten Tagesablauf gestaltet. Die Kinder essen gemeinsam und es gibt Spiel- und Ruhezeiten.
Sie können sich online über eine Kita im Kanton St.Gallen informieren oder fragen Sie beim Gemeindeamt nach.
In der Tagesfamilie werden eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt der Tagesfamilie betreut. Dies ist regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags möglich.
Die Betreuung in der Tagesfamilie hat besondere Stärken: Die Betreuungsperson ist immer dieselbe. Dadurch kann eine enge Bindung zum Kind entstehen. Zudem ist die Gruppe der Kinder klein und die Betreuung kann dadurch individuell gestaltet werden.
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) St.Gallen hilft Ihnen bei der Kinderbetreuung in einer Notsituation.
Die Kinderbetreuung kommt zu Ihnen nach Hause und hilft, wenn:
- Sie als Eltern krank, verunfallt oder im Spital sind
- Sie sich vorübergehend in einer schwierigen Situation befinden (z.B. nach einer Geburt, einer Trennung, während der Schwangerschaft, einem Todesfall, usw.)
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt St.Gallen ist der Kinderhütedienst der Frauenzentrale zuständig. Weitere Informationen unter Tel. 071 222 04 80.
Kinderbetreuung zu Hause
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