Heirat, Geburt, Todesfall
Bei diesen wichtigen Lebensabschnitten ist das Vorgehen in jedem Land unterschiedlich. Auch die Schweiz hat ihre Besonderheiten.
Um die Familiensituation zu beschreiben, spricht man in der Schweiz vom Zivilstand .
Das zuständige Amt für Heirat, Geburt und Todesfall heisst Zivilstandsamt .
Lesen Sie nach, was Sie bei einer Heirat, einer Geburt und einem Todesfall wissen müssen:
Für die Heirat braucht das Zivilstandsamt folgende Dokumente:
- Familienausweis
- Niederlassungsbestätigung
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde
Fehlende Dokumente beschaffen Sie beim zuständigen Amt:
> Zivilstandsdokumente bestellen
Heirat im Ausland
Informieren Sie sich vor der Heirat beim Zivilstandsamt und beim zuständigen Standesamt im Ausland über die erforderten Dokumente. Nach der Heirat übermittelt die Schweizer Botschaft alle Dokumente in die Schweiz.
Eine rein religiöse Trauung ohne Urkunde von einem Amt wird in der Schweiz nicht anerkannt.
Für die Einreise als Ehepaar wenden Sie sich an das Migrationsamt oder an die Schweizer Botschaft.
Weitere Informationen finden sich beim Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde:
Die Geburt Ihres Kindes melden Sie innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt .
Normalerweise macht das Spital oder das Geburtshaus die Meldung. Bei einer Geburt zu Hause machen Sie als Eltern die Anmeldung innerhalb von 3 Tagen. Sie brauchen den Familienausweis sowie einen amtlichen Ausweis.
Das Zivilstandsamt stellt die Geburtsurkunde aus.
Stirbt eine Person zu Hause, benachrichtigen Sie umgehend einen Arzt. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus.
Melden Sie den Tod dann dem Zivilstandsamt . Dort erhalten Sie den Totenschein für die Meldung an Versicherungen, Banken, Krankenkassen.
Fragen zur Bestattung besprechen Sie mit dem Zivilstandsamt , mit einem Bestattungsunternehmen und der Seelsorge.
Kontaktstellen
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