Aufenthaltsbewilligung
Für die Einreise in die Schweiz benötigen ausländische Staatsangehörige, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten wollen, eine Aufenthaltsbewilligung.
Für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung müssen Sie beim Migrationsamt des Kantons St.Gallen ein Gesuch einreichen.
Ob das Gesuch bewilligt wird, hängt von diversen Faktoren ab:
- welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
- wie lange möchten Sie in der Schweiz bleiben?
- was ist der Grund Ihres Aufenthalts?
Durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA können Sie in der Schweiz leben und arbeiten. Eine Bewilligungspflicht besteht, sofern der Aufenthalt länger als 3 Monate im Kalenderjahr dauert.
Es gibt die folgenden Bewilligungen EU/EFTA:
- Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
- Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
- Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
- Ausweis G (Bewilligung für Grenzgänger )
Genaue Informationen erhalten Sie hier: Bewilligungen EU-/EFTA Kanton St.Gallen
Gesuch einreichen
Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich persönlich beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde melden und das Gesuch Ausländerbewilligung (Formular A1) einreichen.
Das Gesuch wird geprüft und sobald es bewilligt wurde, stellt das Migrationsamt den Ausländerausweis aus.
Das Gesuch wird geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung vom Migrationsamt.
Kontakt
Ausländerabteilung
Migrationsamt
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen
Tel. 058 229 36 90
Öffnungszeiten Schalter: 08.:00-11:30 Uhr / 13:30-17.:00 Uhr
Gesuchsformulare und Merkblätter
Wichtig für die Aufenthaltsbewilligung:
- Gesuch Ausländerbewilligung (Formular A1)
- Entsende-Bestätigung (Notwendig bei in die Schweiz entsandten Arbeitskräften bei Einsätzen von mehr als 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr)
- Formular Nachweis Finanzielle Verpflichtungen
Merkblätter
- Aufenthalt zur unselbständigen Erwerbstätigkeit EU/EFTA
- Aufenthalt zur selbständigen Erwerbstätigkeit EU/EFTA
- Grenzgängerbewilligung EU/EFTA
- Entsandte Arbeitskräfte und selbständige Dienstleistungserbringung
- Prov. Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat in der Schweiz
- Nichterwerbstätige EU/EFTA
- Schul- und Studienaufenthalt EU/EFTA
Für Personen aus anderen Ländern (Drittstaaten ) sind die Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz restriktiver.
Es kommt darauf an, wie lange Ihr Aufenthalt sein wird und zu welchem Zweck Sie in die Schweiz einreisen möchten: zum Beispiel Tourismus, Besuch, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Studium.
Genaue Informationen erhalten Sie hier: Bewilligungen Drittstaaten
Stellen Sie vor Ihrer Einreise ein Gesuch:
Die Bewilligung muss vor der Einreise in die Schweiz ausgestellt worden sein.
Kontakt
Ausländerabteilung
Migrationsamt
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen
Tel. 058 229 36 90
Öffnungszeiten Schalter: 08.:00-11:30 Uhr / 13:30-17.:00 Uhr
Gesuchsformulare und Merkblätter
Wichtig für die Aufenthaltsbewilligung:
- Gesuch Ausländerbewilligung (Formular A1)
- Formular Nachweis Finanzielle Verpflichtungen
Merkblätter Drittstaatsangehörige
- Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit
- Provisorische Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat in der Schweiz
- Familienzusammenführung
- Übersiedlung Rentner/innen
- Sprachschulaufenthalt
- Studentinnen/Studenten und Doktorandinnen/Doktoranden
- Härtefallbewilligung (Statuswechsel F in B)
Weitere Merkblätter (Besuchervisum)
- Merkblatt zur Einreise in den Schengenraum / Visumverfahren (GRÜEZI)
- Verpflichtungserklärung
- Einladungsschreiben
Termin bei der Ausweisstelle
Nachdem das Migrationsamt Ihren Aufenthalt bewilligt hat, erhalten Sie eine Einladung in die Ausweisstelle in St.Gallen.
Bringen sie den Einladungsbrief und ein gültiges heimatliches Reisedokument (Pass oder Identitätskarte) zum Termin mit. Dort wird Ihr Foto und Ihre Unterschrift und allenfalls die Fingerabdrücke für den neuen Ausweis erfasst.
Besuchen Sie die Ausweisstelle nur mit einer schriftlichen Einladung am genannten Termin.
Termin verschieben
Falls der Termin nicht geht, können Sie diesen online verschieben.
Personen aus der EU/EFTA - so erhalten Sie Ihren Ausländerausweis
Erklärfilm des Migrationsamts des Kanton St.Gallen
Personen aus Drittstaaten - so erhalten Sie Ihren Ausländerausweis
Erklärfilm des Migrationsamts des Kanton St.Gallen
Information zum neuen Ausländerausweis
- Domande frequenti Carta d'identità dello straniero in formato carta di credito (italienisch)
- FAQ (Pyetje të shpeshta) Karta e identitetit e nënshtetasve të huaj në formatin e një karte krediti (albanisch)
- FAQ Ausländerausweis im Kreditkartenformat (deutsch)
- FAQ Foreigner's identity card in credit card format (englisch)
- FAQ Iskaznica za strance u formatu kreditne kartice (kroatisch)
- FAQ sur le permis de séjour au format carte de crédit (französisch)
- FAQ Удостоверение личности иностранца в форме кредитной карты (russisch)
- Perguntas frequentes sobre o cartão de estrangeiros em formato de cartão de crédito (portugiesisch)
- Preguntas frecuentes sobre la tarjeta de extranjería en formato de tarjeta de crédito (spanisch)
- SSS kred kartı formatında yabancı kmlk kartı (türkisch)
Sie müssen Ihr Verlängerungsgesuch für die Aufenthaltsbewilligung direkt beim Migrationsamt einreichen.
Legen Sie dem Gesuch diese Dokumente bei:
- aktuelle Bewilligung
- Pass des Herkunftsstaates (dieser muss mindestens 3 Monate über das Ende der Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein)
- Anzeige der kantonalen Migrationsbehörde, dass die Bewilligung ausläuft (falls Sie eine Anzeige bekommen haben)
Das Gesuch um Verlängerung müssen Sie spätestens 2 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit einreichen.
Kontakt
Ausländerabteilung
Migrationsamt
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen
Tel. 058 229 36 90
Öffnungszeiten Schalter: 08.:00-11:30 Uhr / 13:30-17.:00 Uhr
Sind Sie über den Familiennachzug in die Schweiz gekommen? Es kann sein, dass Ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert wird, falls die Person, die der Grund für Ihre Aufenthaltsbewilligung ist, stirbt. Dasselbe gilt auch, wenn Sie sich scheiden lassen.
Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben, können Sie in der Schweiz bleiben.
Auch mit einem Ausweis B können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz bleiben:
Staatsangehörige der EU/EFTA
Sie können eine Aufenthaltsbewilligung auf Ihren Namen beantragen, wenn Sie erwerbstätig sind oder über genügend finanzielle Mittel verfügen, um für sich selbst zu sorgen.
Drittstaatsangehörige
Sie können Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen, wenn:
- Sie während mindestens 3 Jahren mit Ihrem (schweizerischen oder ausländischen) Partner verheiratet waren und zusammengelebt haben
- Sie in der Schweiz gut integriert sind (gute mündliche Sprachkenntnisse und gewillt sein, zu arbeiten oder zu studieren)
- eine Verlängerung des Aufenthalts ist aus wichtigen persönlichen Gründen nötig (zum Beispiel eheliche Gewalt oder schwierige Rückkehr ins Herkunftsland).
Aufenthalt in der Schweiz
Erklärfilm in weiteren Sprachen
Asylwesen in der Schweiz
Video des SEM Staatssekretariat für Migration – Das beschleunigte Asylverfahren in der Schweiz
Erklärfilme Asylverfahren Schweiz - diverse Sprachen
Videos des Staatssekretariats für Migration SEM
- The accelerated asylum procedure neues Fenster
- La procedura d’asilo neues Fenster
- https://youtu.be/yreFPHLlPP0 neues Fenster
- თავშესაფრის მიღების პროცედურები neues Fenster
- Процедура убежища neues Fenster
- Процедура надання притулку neues Fenster
- Nidaamka magangalyada la dadajiyay neues Fenster
- விளக்கப்படம் «புகலிட நடைமுறை» neues Fenster
- ገላጺ ቪድዮ «መስርሕ ዑቕባ» neues Fenster
- Açıklayıcı Video «İltica prosedürü» neues Fenster
- Accélération des procédures d'asile neues Fenster
Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine vertrieben wurden, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S .
Hier finden Sie gesetzliche Informationen zum Schutzstatus S:
- Brevi informazioni per persone bisognose di protezione – statuto S
- Brief overview for persons in need of protection – Status S
- Informations succinctes pour les personnes à protéger – statut S
- Kurzinformationen für Schutzsuchende – Status S
- Лица,обращающиеся за защитой – статус S
- Стисла інформація Особи, що звертаються за захистом - статус S
Informationen für Personen aus der Ukraine
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