Probleme in der Familie
Wenn es Konflikte in der Partnerschaft oder in der Familie gibt, haben Sie die Möglichkeit, sich von einer Beratungsstelle helfen zu lassen.
Frauen und Männer sind in der Schweiz gleichberechtigt. Jede Frau kann selbst über ihr Leben bestimmen, zum Beispiel über:
- Kleidung
- Beruf
- Ausbildung
- Freizeit
Frauen und Männer dürfen sich im öffentlichen Raum frei bewegen.
Männer und Frauen dürfen selbst entscheiden, ob und wen sie heiraten wollen. Niemand darf gegen seinen Willen verheiratet werden. Frauen und Männer können auch zusammenleben, wenn sie nicht verheiratet sind.
Körperkontakt findet nur zwischen Personen statt, die sich kennen. Es müssen beide einverstanden sein. Sexuelle Gewalt ist verboten.
Unterstützung und Hilfe
- Frauenzentrale St.Gallen neues Fenster
- Verein ostschweizerinnen.ch neues Fenster
- cfd – Die feministische Friedensorganisation neues Fenster
- Evangelische Frauen Schweiz (EFS) neues Fenster
- avanti donne Interessenvertretung Frauen und Mädchen mit Behinderung neues Fenster
- Dachverband Schweizer Männer und Väterorganisationen neues Fenster
Jede Art von Gewalt ist verboten. Dazu gehören in der Schweiz auch Drohungen. Auch Gewalt in der Familie wird nicht geduldet.
Melden Sie jeden Vorfall unverzüglich.
Speak out, break the silence, get help, STOP the violence !
Video von Diaspora TV Switzerland
Video zur häuslichen Gewalt in weiteren Sprachen
- Fol, thyeje heshtjen, prano ndihme, ndale dhunen! neues Fenster
- Progovori,prekini tišinu,potraži pomoć,zaustavi nasilje neues Fenster
- Grite, quebre o silêncio, busque ajuda, diga não à violência doméstica. neues Fenster
- Habla, rompe el silencio, busca ayuda, termina con la violencia! neues Fenster
- Parle, brise le silence, va chercher de l’aide, arrête la violence neues Fenster
- تكلم - اكسر الصمت-ساعد غيرك و أوقف العنف neues Fenster
- ተዛረቢ፡ ስቅታ ስበሪ፡ ሓገዝ ርኸቢ፣ ዓመጽ ከም ዘቋርጽ ግበሪ። neues Fenster
- حرف بزن سکوت را بشکن کمک بگیر خشونت را متوقف کنید neues Fenster
- hadal oo ha amusnan, hel caawimo, JOOJI manta diilka guryaha qoyska ka dhaca. neues Fenster
- Vorbeste, rupe tăcerea, cere ajutor, zi STOP violenței domestice! neues Fenster
Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt
Viele Frauen, die Gewalt erleben, schweigen oft sehr lange. Holen Sie sich Hilfe und suchen Sie eine Beratungsstelle auf, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde.
Beispiele für Häusliche Gewalt:
- beschimpfen, bedrohen, einschüchtern oder erniedrigen
- schlagen, treten, würgen oder Gegenstände nachwerfen
- zu sexuellen Handlungen zwingen
- Zuhause einsperren
- den Kontakt zur Familie und zu Freunden und Freundinnen
- kontrollieren oder verbieten
- zur Heirat zwingen
- den Lohn wegnehmen
Wenn Sie gefährdet sind, erhalten Sie und alle Betroffenen Hilfe, um sich zu schützen. Wenn nötig, wird der Kontakt mit der Polizei und Justiz oder anderen Fachstellen und Behörden für Sie hergestellt.
Hilfe:
Opferhilfe |071 227 11 00 | info@ohsg.ch | www.ohsg.ch
Kinderschutzzentrum, Beratung | 071 243 78 02 | info.ksz@kispisg.ch | www.kszsg.ch
Frauenhaus | 071 250 03 45 | info@frauenhaus-stgallen.ch | www.frauenhaus-stgallen.ch | 24 h
Kantonspolizei | 117 |info.kapo@kapo.sg.ch
Kurzfilm über die Opferhilfe
Bei einer Trennung oder Scheidung sollten Sie gut informiert sein und sich beraten lassen. Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel hat es migrationsrechtliche Folgen, wenn Sie nicht mehr mit der Partnerin oder dem Partner zusammen leben.
Migrationsrechtliche Folgen einer Trennung oder Scheidung
Haben Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung mittels Familiennachzug erhalten? Dann gilt die Bedingung, dass Sie als Paar zusammen wohnen (Ausnahme EU/EFTA).
Die Aufenthaltsbewilligung für Sie und Ihre Kinder kann auch ohne Zusammenleben verlängert werden, wenn:
- Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft mindestens 3 Jahre gedauert hat
- die Integrationskriterien erfolgreich erfüllt wurden
- es wichtige persönliche Gründe für eine Trennung gibt (z.B. häusliche Gewalt, die gemeinsamen Kinder leben hier oder die Rückkehr ins Heimatland ist nicht zumutbar)
Sie müssen die Schweiz womöglich verlassen, wenn Sie:
- weniger als 3 Jahre verheiratet sind
- auf Sozialhilfe angewiesen sind
- das erforderliche Sprachniveau nicht vorweisen können
EU-/EFTA-Bürgerinnen und Bürger und Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung in einem EU-/EFTA-Staat
Es ist nicht erforderlich, dass Sie mit Ihrer Partnerin oder dem Partner zusammen leben. Wenn für Sie beide aber klar ist, dass sie sich trennen oder sich scheiden lassen, dann müssen Sie für sich selbst eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Dies ist möglich, wenn Sie eine Arbeitsstelle oder genügend Vermögen für das Leben in der Schweiz nachweisen können.
Weitere Informationen zur Auflösung der Ehe oder Partnerschaft
Verlobung, Heirat, Scheidung: Jede Person hat das gleiche Recht in der Schweiz. Sie dürfen für sich selbst entscheiden, ob und wen Sie heiraten und ob Sie sich scheiden lassen wollen.
Zwangsheirat kommt auch in der Schweiz vor. Melden Sie einen solchen Fall.
www.zwangsheirat.ch
Hilfe finden Sie an diesen Stellen:
Opferhilfe SG-AR-AI | 071 227 11 00 | info@ohsg.ch | www.ohsg.ch
Kinderschutzzentrum, Beratung | 071 243 78 02 | info.ksz@kispisg.ch | www.kszsg.ch
Frauenhaus | 071 250 03 45 | info@frauenhaus-stgallen.ch | www.frauenhaus-stgallen.ch | 24 h
Kantonspolizei | info.kapo@kapo.sg.ch
Fachstelle Zwangsheirat | www.zwangsheirat.ch
Im Notfall: Zwangsheirat
Video von SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz
Video zu Zwangsheirat in weiteren Sprachen
In der Schweiz sind ca. 22'000 Frauen und Mädchen von der Genitalbeschneidung bedroht oder betroffen.
Die weibliche Genitalbeschneidung ist nach nationalem und internationalem Recht verboten!
Hilfe und Beratung:
Anlaufstelle gegen Mädchenbeschneidung Ostschweiz und Liechtenstein
Bella Glinksi
Tel. +41 76 679 86 52
Email: b.glinksi@agm-ost.ch
www.agm-ost.ch
Adresse:
Teufenerstrasse 151
9012 St.Gallen
- Kanton St.Gallen: Anlaufstelle gegen Mädchenbeschneidung in der Ostschweiz neues Fenster
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Stop FGM
In der Schweiz sind alle Menschen gleichgestellt. Jede Person darf so leben und lieben, wie sie es möchte.
Gibt es in der Familie jemanden, der Unterstützung oder Hilfe bei der sexuellen Orienterung, Geschlechtsidentität oder Intergeschlechtlichkeit braucht?
Suchen Sie sich Hilfe bei Suchtproblemen wie:
- Alkohol
- Illegale Drogen
- Medikamente
- Tabak/Nikotin
- Glücksspielsucht
- Onlinesucht / digitale Medien / Gaming
- Gewalt
- Essstörungen
- weitere Suchtformen wie Porno-, Kauf-, Arbeitssucht u.a.
Hilfe erhalten
Die ganze Familie ist betroffen, wenn ein Familienmitglied psychisch erkrankt.
Haben Sie das Gefühl, dass ein Familienmitglied sich in der Psyche oder im Verhalten verändert? Um die Person in dieser Phase zu unterstützen, suchen Sie Hilfe bei einer Fachperson.
Bei Krisen und Notfällen sollten Sie schnell handeln:
Psychische Gesundheit
Machen Sie sich Sorgen um jemanden in der Familie, weil die Person sich immer häufiger extrem zu politischen oder religiösen Themen äussert? Befürchten Sie, dass das Familienmitglied sich sogar radikalisieren könnte?
Suchen Sie gemeinsam mit einer Fachperson einen sinnvollen Weg, um mit diesem Thema umzugehen:
FAREX
Fach- und Anlaufstelle
Radikalisierung und Extremismus
Kanton St.Gallen
Tel. 0848 0848 55 (24 Std. erreichbar)
Email: farex@sg.ch
Webseite FAREX
Radikalisierung und Extremismus. Was ist das?
Video der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP)
Video zu Radikalisierung und Extremismus in weiteren Sprachen
Kontaktstellen
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