Probleme in der Familie
Wenn es Konflikte in der Partnerschaft oder in der Familie gibt, haben Sie die Möglichkeit, sich von einer Beratungsstelle helfen zu lassen.
Frauen und Männer sind in der Schweiz gleichberechtigt. Jede Frau kann selbst über ihr Leben bestimmen, zum Beispiel über:
- Kleidung
- Beruf
- Ausbildung
- Freizeit
Frauen und Männer dürfen sich im öffentlichen Raum frei bewegen.
Männer und Frauen dürfen selbst entscheiden, ob und wen sie heiraten wollen. Niemand darf gegen seinen Willen verheiratet werden. Frauen und Männer können auch zusammenleben, wenn sie nicht verheiratet sind.
Körperkontakt findet nur zwischen Personen statt, die sich kennen. Es müssen beide einverstanden sein. Sexuelle Gewalt ist verboten.
Unterstützung und Hilfe
- Frauenzentrale St.Gallen neues Fenster
- Verein ostschweizerinnen.ch neues Fenster
- cfd – Die feministische Friedensorganisation neues Fenster
- Evangelische Frauen Schweiz (EFS) neues Fenster
- avanti donne Interessenvertretung Frauen und Mädchen mit Behinderung neues Fenster
- Dachverband Schweizer Männer und Väterorganisationen neues Fenster
Jede Art von Gewalt ist verboten. Dazu gehören in der Schweiz auch Drohungen. Auch Gewalt in der Familie wird nicht geduldet.
Melden Sie jeden Vorfall unverzüglich.
Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt
Viele Frauen, die Gewalt erleben, schweigen oft sehr lange. Holen Sie sich Hilfe und suchen Sie eine Beratungsstelle auf, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde.
Beispiele für Häusliche Gewalt:
- beschimpfen, bedrohen, einschüchtern oder erniedrigen
- schlagen, treten, würgen oder Gegenstände nachwerfen
- zu sexuellen Handlungen zwingen
- Zuhause einsperren
- den Kontakt zur Familie und zu Freunden und Freundinnen
- kontrollieren oder verbieten
- zur Heirat zwingen
- den Lohn wegnehmen
Wenn Sie gefährdet sind, erhalten Sie und alle Betroffenen Hilfe, um sich zu schützen. Wenn nötig, wird der Kontakt mit der Polizei und Justiz oder anderen Fachstellen und Behörden für Sie hergestellt.
Hilfe:
Opferhilfe |071 227 11 00 | info@ohsg.ch | www.ohsg.ch
Kinderschutzzentrum, Beratung | 071 243 78 02 | info.ksz@kispisg.ch | www.kszsg.ch
Frauenhaus | 071 250 03 45 | info@frauenhaus-stgallen.ch | www.frauenhaus-stgallen.ch | 24 h
Kantonspolizei | 117 |info.kapo@kapo.sg.ch
Kurzfilm über die Opferhilfe
Kurzfilme zur häuslichen Gewalt
- Français: Parlez-en, avant qu'il ne soit trop tard! neues Fenster
- Albanisch: Guxoni të flisni, para se të jetë vonë! neues Fenster
- Türkisch : Çok geç olmadan, konuşmaya cesaret edin ! neues Fenster
- Arabisch: - تكلم/تكلمي قبل فوات الاوان neues Fenster
- Tigrinya: ቅድሚ ኣብ ዝኮነ ይኹን ሓደጋ ምብጻሕካ/ኪ፡ ክትዛረበ/ብ/ሎም ፈትን ። neues Fenster
- Portugiesisch: Ouse falar sobre isso, antes que seja tarde demais! neues Fenster
Bei einer Trennung oder Scheidung sollten Sie gut informiert sein und sich beraten lassen. Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel hat es migrationsrechtliche Folgen, wenn Sie nicht mehr mit der Partnerin oder dem Partner zusammen leben.
Migrationsrechtliche Folgen einer Trennung oder Scheidung
Haben Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung mittels Familiennachzug erhalten? Dann gilt die Bedingung, dass Sie als Paar zusammen wohnen (Ausnahme EU/EFTA).
Die Aufenthaltsbewilligung für Sie und Ihre Kinder kann auch ohne Zusammenleben verlängert werden, wenn:
- Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft mindestens 3 Jahre gedauert hat
- die Integrationskriterien erfolgreich erfüllt wurden
- es wichtige persönliche Gründe für eine Trennung gibt (z.B. häusliche Gewalt, die gemeinsamen Kinder leben hier oder die Rückkehr ins Heimatland ist nicht zumutbar)
Sie müssen die Schweiz womöglich verlassen, wenn Sie:
- weniger als 3 Jahre verheiratet sind
- auf Sozialhilfe angewiesen sind
- das erforderliche Sprachniveau nicht vorweisen können
EU-/EFTA-Bürgerinnen und Bürger und Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung in einem EU-/EFTA-Staat
Es ist nicht erforderlich, dass Sie mit Ihrer Partnerin oder dem Partner zusammen leben. Wenn für Sie beide aber klar ist, dass sie sich trennen oder sich scheiden lassen, dann müssen Sie für sich selbst eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Dies ist möglich, wenn Sie eine Arbeitsstelle oder genügend Vermögen für das Leben in der Schweiz nachweisen können.
Weitere Informationen zur Auflösung der Ehe oder Partnerschaft
Verlobung, Heirat, Scheidung: Jede Person hat das gleiche Recht in der Schweiz. Sie dürfen für sich selbst entscheiden, ob und wen Sie heiraten und ob Sie sich scheiden lassen wollen.
Zwangsheirat kommt auch in der Schweiz vor. Melden Sie einen solchen Fall.
Hilfe finden Sie an diesen Stellen:
Opferhilfe SG-AR-AI | 071 227 11 00 | info@ohsg.ch | www.ohsg.ch
Kinderschutzzentrum, Beratung | 071 243 78 02 | info.ksz@kispisg.ch | www.kszsg.ch
Frauenhaus | 071 250 03 45 | info@frauenhaus-stgallen.ch | www.frauenhaus-stgallen.ch | 24 h
Kantonspolizei | info.kapo@kapo.sg.ch
Fachstelle Zwangsheirat | www.zwangsheirat.ch
In der Schweiz sind ca. 22'000 Frauen und Mädchen von der Genitalbeschneidung bedroht oder betroffen.
Die weibliche Genitalbeschneidung ist nach nationalem und internationalem Recht verboten!
Hilfe und Beratung:
Anlaufstelle gegen Mädchenbeschneidung Ostschweiz und Liechtenstein
Bella Glinksi
Tel. +41 76 679 86 52
Email: b.glinksi@agm-ost.ch
www.agm-ost.ch
Adresse:
ri.nova Impulszentrum
Alte Landstrasse 106
9445 Rebstein
- Anlaufstelle gegen Mädchenbeschneidung in der Ostschweiz neues Fenster
- Informationsseite deutsch - Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz neues Fenster
- Informationsseite englisch - Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz neues Fenster
- Informationsseite somalisch - Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz neues Fenster
- Informationsseite tigrinya - Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz neues Fenster
- Informationsseite arabisch - Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz neues Fenster
- Informationsseite französisch - Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz neues Fenster
- Informationsseite italienisch - Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz neues Fenster
Stop FGM
In der Schweiz sind alle Menschen gleichgestellt. Jede Person darf so leben und lieben, wie sie es möchte.
Gibt es in der Familie jemanden, der Unterstützung oder Hilfe bei der sexuellen Orienterung, Geschlechtsidentität oder Intergeschlechtlichkeit braucht?
Suchen Sie sich Hilfe bei Suchtproblemen wie:
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Hilfe und Beratung
Die ganze Familie ist betroffen, wenn ein Familienmitglied psychisch erkrankt.
Haben Sie das Gefühl, dass ein Familienmitglied sich in der Psyche oder im Verhalten verändert? Um die Person in dieser Phase zu unterstützen, suchen Sie Hilfe bei einer Fachperson.
Bei Krisen und Notfällen sollten Sie schnell handeln:
Psychische Gesundheit
Machen Sie sich Sorgen um jemanden in der Familie, weil die Person sich immer häufiger extrem zu politischen oder religiösen Themen äussert? Befürchten Sie, dass das Familienmitglied sich sogar radikalisieren könnte?
Suchen Sie gemeinsam mit einer Fachperson einen sinnvollen Weg, um mit diesem Thema umzugehen:
FAREX
Fach- und Anlaufstelle
Radikalisierung und Extremismus
Kanton St.Gallen
Tel. 0848 0848 55 (24 Std. erreichbar)
Email: farex@sg.ch
Webseite FAREX
Kontaktstellen
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