Arbeitsbewilligung
In vielen Fällen benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie in der Schweiz arbeiten wollen. Für die Arbeitsbewilligung ist Ihre Staatsangehörigkeit sowie die Art der geplanten Arbeit massgebend.
Die Arbeitsbewilligung wird vom Migrationsamt erteilt. Manchmal muss auch noch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) mitentscheiden.
Bei der Zulassung kommt es auf Ihr Herkunftsland an:
Arbeit und Aufenthalt länger als 3 Monate im Jahr
Durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA können Sie in der Schweiz leben und arbeiten.
Sie benötigen keine Arbeitsbewilligung für die Schweiz, jedoch eine Aufenthaltsbewilligung. Diese erhalten Sie, wenn Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag (befristet oder unbefristet) oder ein ähnliches Dokument vorlegen.
Selbständige Erwerbstätigkeit
Wenn Sie zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, müssen Sie eine existenzsichernde selbständige Erwerbstätigkeit nachweisen.
Weitere Informationen dazu: Merkblatt selbständige Erwerbstätigkeit EU/EFTA
Kurzfristige Arbeit in der Schweiz (bis max. 3 Monate)
Wenn Sie für ein Schweizer Unternehmen jährlich maximal 3 Monate arbeiten, dann benötigen Sie keine Arbeitsbewilligung. Sie müssen sich lediglich anmelden. Man spricht von einer kurzfristigen Dienstleistungserbringung. Das wären zum Beispiel:
- Servicearbeiten
- Reparatur- sowie Wartungsarbeiten
- Durchführung von Kursen und Seminaren
Sie können sich hier anmelden (bis spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn):
Meldeverfahren Staatsekretariat für Migration
Mitarbeit in einem Projekt
Wenn Sie für die Arbeit in einem Projekt in die Schweiz kommen, benötigen Sie eine Bewilligung. Projektarbeiten wären zum Beispiel:
- Aufbau und Installation von Maschinen
- Implementierung von Informatikprojekten
- Umbau von Ladengeschäften
Für die Erteilung eines Gesuchs bei Projektarbeit sind diese Unterlagen und Dokumente notwendig:
- Formular A1
- Entsendebestätigung
- Weitere Unterlagen gemäss Ziffer 5. des Merkblatts "Entsandte Arbeitskräfte und selbständige Dienstleistungserbringung"
Durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA können Sie in der Schweiz leben und arbeiten.
Es gibt aber vorübergehend Einschränkungen, wenn Sie in der Schweiz länger als 3 Monate arbeiten möchten. Für das Jahr 2024 gibt es nur eine begrenzte Anzahl an neuen Aufenthaltsgenehmigungen für Kroatinnen und Kroaten.
Die Wiedereinführung von Höchstzahlen für kroatische Arbeitskräfte gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2024.
Seit dem 1. Januar 2021 werden britische Staatsangehörige, die neu in der Schweiz arbeiten wollen, so behandelt wie Personen aus Drittstaaten.
Um in der Schweiz zu arbeiten, benötigen Sie eine Bewilligung vom Migrationsamt St.Gallen und von der Arbeitsmarktbehörde.
Sie können in der Schweiz nur arbeiten, wenn Sie gut qualifiziert sind, zum Beispiel als:
- Führungskraft / Manager
- Spezialistin und Spezialist
- Berufsfachperson mit mehrjähriger Berufserfahrung
Die Zahl der zugelassenen Personen im Arbeitsmarkt ist beschränkt.
Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss beweisen, dass es in der Schweiz und in den EU- und EFTA-Ländern keine Personen gibt, die für die zu besetzende Stelle geeignet sind (Inländer haben Vorrang).
Um zu arbeiten, brauchen Sie neben einer Aufenthaltsbewilligung auch eine Arbeitsbewilligung.
Mit dem Schutzstatus S können Sie in der Schweiz arbeiten: Information des SEM. Ihr Arbeitgeber muss vor Ihrem Arbeitsantritt eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Dieser Antrag kann beim Kanton St.Gallen sofort nach Erhalt des Schutzstatus S gestellt werden: Information Kanton St.Gallen
Sie können auch selbständig arbeiten. Dazu müssen Sie vor dem Arbeitsantritt beim Kanton St.Gallen eine Arbeitsbewilligung beantragen. Der Kanton prüft, ob Sie das Geld und die Erfahrung haben, um die geplante Arbeit zu machen.
Die Arbeitsmarktbehörde kann während des Verfahrens weitere für die Bewilligungserteilung notwendige Dokumente anfordern.
Anfragen zum Bearbeitungsstand richten Sie bitte per E-Mail an schutzstatus@sg.ch.
Die Organisation REPAS hilft Personen mit Schutzstatus S im Kanton St.Gallen, einen Job zu finden. Das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde meldet Sie bei REPAS an.
Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) und vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) dürfen in jedem Job arbeiten, den sie finden.
Sie oder Ihr Arbeitgeber müssen lediglich eine Meldung an das Amt für Wirtschaft und Arbeit machen und die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Nach der Anmeldung können Sie sofort mit der Arbeit beginnen.
Die Organisation REPAS hilft Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen im Kanton St.Gallen, einen Job zu finden. Das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde meldet Sie bei REPAS an.
- Arbeiten in der Schweiz (deutsch)
- Lavorare in Svizzera (italienisch)
- Trabajar en Suiza (spanisch)
- Trabalhar na Suíça (portugiesisch)
- Travailler en Suisse (französisch)
- Working in Switzerland (englisch)
- ПРАЦЕВЛАШТУВАННЯ У ШВЕЙЦАРІЇ (ukrainisch)
- Праца ў Швейцарыі (weissrussisch)
- Работа в Швейцарии (russisch)
- ШВЕЙЦАРИЯДА ИШЛАШ (usbekisch)
- ارسيوس يف لمعلا (arabisch)
- การทำ งาน ในสวิตเซอร์แลนด์ (thai)
Aufenthalt in der Schweiz
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